Ehrenordnung
§1 Geltungsbereich
Die Ehrenordnung gilt für die Verleihung von Ehrungen durch die Vereinsgemeinschaft Aichhalden e.V.
§2 Ehrungen
Die Vereinsgemeinschaft Aichhalden e. V, verleihen folgende Ehrungen
1. Ehrenmitglied, für besondere und langjährige Verdienste um die Vereinsgemeinschaft
Aichhalden e.V
2. Ehrenausschussmitglied für besondere und langjährige Verdienste um die
Vereinsgemeinschaft Aichhalden, als Ausschussmitglied der Vereinsgemeinschaft
Aichhalden e.V
3. Ehrenvorstand, für besondere und langjährige Verdienste um die Vereinsgemeinschaft
Aichhalden, als 1 Vorstand der Vereinsgemeinschaft Aichhalden e.V
§ 3 Verfahren
Die Verleihung Ehrenmitglied, Ehrenausschussmitglied, Ehrenvorstand, kann auf Antrag der Mitgliederversammlung, des Verwaltungsausschusses, oder der Vorstandschaft beantragt werden.
Die Hauptversammlung kann mit zwei drittel Mehrheiten die Ernennung zum Ehrenmitglied,
Ehrenausschussmitglied, und Ehrenvorstand beschließen.
§ 4 Erlöschen und Nutzung der Ehrung
Die verliehene Ehrung erlischt, wenn ein Mitglied aus der Vereinsgemeinschaft Aichhalden e.V ausgeschlossen wird.
Ehrungen können nur durch einstimmigen Beschluss der Hauptversammlung entzogen werden.